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Dipl.-Ing. Architekt AKNW Stefan Apetz Markgrafentraße 4a - 33602 Bielefeld - Tel: 0521 - 967 98 03 - Fax: 0521 - 967 98 02 |
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Architektur
Bautechnik
Modernisierung
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Die Energiekosten steigen ständig - und Ihr Haus soll schöner werden ? Nutzen Sie staatliche Unterstützung zur Modernisierung ihres Hauses ! Stand: 19.01.2004 KfW-Programm zur Gebäudesanierung (und: KfW-Programm zur CO²-Minderung, KfW-Wohnraum- Modernisierungsprogramm, siehe unten)
Fördermittelgeber: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) verwaltet die Fördermittel des Bundes. Wer wird gefördert ? Träger von Investitionsmaßnahmen an selbstgenutzten oder vermieteten Wohngebäuden (z.B. Privatpersonen, Wohnungsunternehmen oder – genossenschaften, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände usw.) Wie wird gefördert? Den Investoren werden langfristige zinsgünstige Annuitätendarlehen mit Festzinssätzen ca. 3 % unter Marktzins, genaue Konditionen unter www.kfw.de und tilgungsfreie Anlaufjahre (ein bis maximal drei Jahre) gewährt, die während der ersten 10 Jahre in einer Summe ohne Kosten vorzeitig zurückgezahlt werden können. Bei privaten Investoren werden die Darlehen über die Hausbanken/Sparkassen ausgereicht. Öffentlich-rechtliche Antragsteller / Unternehmen wenden sich an die KfW. Was wird mitfinanziert ? Für Maßnahmepaket 0-4 gilt: Gefördert werden Investitionen in Wohngebäude, die bis zum 31. Dezember 1978 fertiggestellt wurden. Gefördert werden folgende Maßnah-menpakete: Maßnahmenpaket 0 1. Dämmung Außen-wand 2. Dämmung Dach 3. Wärmedämmung Kellerdecke 4. Erneuerung Fenster Maßnahmenpaket 1 1. Neue Heizung 2. Dachdämmung 3. Außenwand- dämmung Maßnahmenpaket 2 1. Neue Heizung 2. Dachdämmung 3. Kellerdecken- dämmung 4. Neue Fenster Maßnahmenpaket 3 1. Neue Heizung 2. Umstellung Heiz- energie-träger 3. Neue Fenster Maßnahmenpaket 4 Alle Maßnahmen, die zu einer Einsparung von mind. 40 kg CO2/m² Wohnfläche und Jahr führen. Bei einer CO2-Einsparung von mind. 30 oder 35 kg CO2/m² Wohnfläche und Jahr ist eine Förderung mit einem geringeren Kredithöchstbe- trag möglich Maßnahmenpaket 5 1. Austausch von Kohle-, Öl-, und Gaseinzelöfen, Nachtspeicherheizungen sowie Kohlezentralhei- zungen. 2. Austausch von Standardöl- u. Standardgaskessel die vor dem 1. Juni 1982 eingebaut wurden. Durch Öl- oder Gas-Brennwertkessel in Kombination mit Solarkollektoranlagen. Maßnahmenpaket 6 Errichtung und Ersterwerb von KfW-Energiesparhäusern 40 einschließlich Passivhäu- sern. 1. KfW-Energiesparhaus 40: Vorraussetzung für die Förderung ist, dass der Jah- resprimärenergiebedarf nicht mehr als 40 kWh/m² Gebäudenutzfläche beträgt. 2. Passivhäuser: Der Nachweis erfolgt nach dem Passivhaus Projektierungspaket (PHPP) oder einem vergleichbaren Verfahren (info´s unter www.passiv.de). Bei der Durchführung der Maßnahmen sind technische Mindestanforderungen nach EnEV zu berücksichtigen. Der Nachweis zur Erfüllung des Paketes 4 muss durch einen nach Landesrecht Bauvorlagenberechtigten oder eines in Bundes- oder Landesprogrammen für den Gebäudebe- reich als Energieberater zugelassenen Ingenieurs erfolgen. In welchem Umfang wird mitfinanziert ? Gefördert werden bei den Maßnahmepaketen 0-5 bis zu 100 % der Investitionskosten einschließlich Nebenkosten (Architekt, Energieberatung, Schornstein-, Heizkörpersanierung) Der max. Förderhöchstbetrag bei Maßnahmenpaket 0-3 beträgt EUR 250/m² Wohnfläche, beim Maßnah- menpaket 4 250 Euro/m² Wohnfläche bei einer Einsparung von 40 Kg CO2/m²a Gebäudenutzfläche. 200 Euro/m² Wohnfläche bei einer Einspa- rung von 35-40 Kg CO2 /m²a Gebäudenutzfläche und 150 Euro/m² Wohnfläche bei einer Einsparung von 30-35 Kg CO2/m²a Gebäudenutzflä- che. Im Maßnahmepaket 5 beträgt der max. Förderbetrag 80 Euro/m² Wohnfläche. Im Maßnahmenpaket 6 werden maximal 50.000 Euro je Wohneinheit gefördert. Zusätzlich zu den zinsgünstigen Krediten für Maßnahmenpakete 0 bis 4 wird die energetische Sanierung eines Gebäudes zum „Niedrigenergie- haus im Bestand“ im Sinne der EnEV mit einem Teilschulderlass, von 20% des KfW-Darlehns gefördert. Zu welchen Konditionen wird mitfinanziert ? Es kann zwischen einer Kreditlaufzeit von 20 und 30 Jahren mit 3 bzw. 5 tilgungsfreien Anlaufjahren gewählt werden. Der Zins wird für die ersten 10 Jahre festgelegt. Die Zinszahlungen in den tilgungsfreien Anlaufjahren und danach die Annuitätenzahlungen erfolgen vierteljährlich. Für private Kreditnehmer sind bankübliche Sicherheiten (Grundschulden, Bürgschaften) zu stellen. Kombinationsmöglichkeiten: Eine Kombination (Kumulation) der KfW-Darlehen mit anderen Fördermitteln ist möglich, sofern die Summe aus Krediten, Zuschüssen und Zulagen die Summe der Aufwendungen nicht übersteigt. Maßnahmenpaket 5 kann nicht mit den anderen Maßnahmepaketen kombiniert werden. Verwendungsnachweis Innerhalb von 9 Monaten nach Darlehensauszahlung ist ein Verwendungsnachweis über die durchleitende Bank bei der KfW einzureichen. Weitere Informationen: Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Informationszentrum: 01 80 1/33 55 77(bundesweit zum Ortstarif) Palmengartenstr. 5-9 60325 Frankfurt a.M. Tel.: 069/74 31-0 Fax: 069/74 31-2944 http://www.kfW.de (mit Tilgungsrechner) Energieagentur NRW Tel.: 02 02/24 55 2-0 Fax: 02 02/24 55 2-30 http://www.ea-nrw.de mailto:info@ea-nrw.de
KfW-Programm zur CO²-Minderung Fördermittelgeber: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) verwaltet die Fördermittel des Bundes. Wer wird gefördert ? Träger von Investitionsmaßnahmen an selbstgenutzten oder vermieteten Wohngebäuden (z.B. Privatpersonen, Wohnungsunternehmen oder –genossenschaften, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände usw.) Die Förderung von Contracting-Vorhaben ist möglich. Wie wird gefördert? Den Investoren werden langfristige zinsgünstige Annuitätendarlehen mit Festzinssätzen und tilgungsfreien Anlaufjahren gewährt, die während der ersten 10 Jahre in einer Summe ohne Kosten vorzeitig zurückgezahlt werden können. Bei privaten Investoren werden die Darlehen über die Hausbanken/Sparkassen ausgereicht. Öffentlich-rechtliche Antragsteller / Unternehmen wenden sich an die KfW. Die jeweils geltenden Nominal- und Effektivzinssätze können unter Fax NR. (069) 7431-4214 oder unter www.kfw.de abgerufen werden. Was wird mitfinanziert ? A. Maßnahmen an bestehenden Wohngebäuden zum Zwecke der CO2-Minderung und Energieeinsparung durch: 1. Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes der Gebäudehülle · Verbesserung des Wärmeschutzes der Außenwand. · Verbesserung des Wärmeschutzes des Daches · Fenstererneuerung · Nachträgliche Wärmedämmung der Kellerdecke. 2. Installation von Brennwertkesseln einschließlich der unmittelbar durch Brennwertnutzung veranlassten Maßnahmen 3. Installation von Niedertemp. Heizkesseln einschließlich der unmittelbar durch die Niedertemp.-Nutzung veranlassten Maßnahmen (unter Einhaltung der EnEV). 4. Installation von Wärmeübergabestationen für eine Fern-Nahwärmeversorgung aus Heizkraftwerken oder Blockheizkraftwerken einschließlich der unmittelbar durch die Fern- oder Nahwärmenutzung veranlassten Maßnahmen. 5. Installation von solar unterstützten Nahwärmeversorgung einschließlich der unmittelbar durch die Nahwärmenutzung veranlaßten Maßnahmen. 6. Installation von Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen einschließlich der unmittelbar durch die Nutzung der Kraft-Wärme- Kopplungs-Anlage veranlassten Maßnahme. B. Maßnahmen an bestehenden Wohngebäuden und neuen Wohngebäuden zur Nutzung erneuerbarer Energien, · Wärmepumpen · Solarthermische Anlagen · Photovoltaik-Anlagen · Biomasse und Biogas-Anlagen · geothermische Anlagen · Wärmetauschern · Wärmerückgewinnungsanlagen C. Errichtung und Ersterwerb von KfW-Energiesparhäusern · KfW-Energiesparhaus 60 (Jahresprimärenergiebedarf < 60 kWh/m² a). In welchem Umfang wird mitfinanziert? Gefördert werden bis zu 100 % des Investitionsbetrages Der max. Kreditbetrag liegt i.d.R. bei maximal 5 Mio. Euro. Bei den KfW-Energiesparhäusern 60 max. 30.000 Euro je Wohneinheit. Zu welchen Konditionen wird mitfinanziert ? Die Kreditlaufzeit können variabel zwischen 10, 20 und 30 Jahren bei 2, 3 und 5 tilgungsfreien Anlaufjahren gewählt werden. Weitere Informationen: Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Informationszentrum 01 80 1/33 55 77(bundesweit zum Ortstarif) Internet: http://www.kfw.de (mit Tilgungsrechner) Energieagentur NRW Tel.: 02 02/24 55 2-0 Fax: 02 02/24 55 2-30 Internet: www.ea-nrw.de Die Energieagentur NRW führt ihre Förderdatenblätter nach bestem Wissen und nach größtmöglicher Aktualität. Eine Gewähr für Vollständigkeit/Richtigkeit kann die Energieagentur NRW dennoch nicht übernehmen/garantieren. Energieagentur NRW, Kasinostr. 19-21, 42103 Wuppertal, www.ea-nrw.de, info@ea-nrw.de Stand: 07.05.2003
KfW-Wohnraum- Modernisierungsprogramm 2003 Finanzierung von Investitionen zur Modernisierung und Instandhaltung von bestehendem Wohnraum sowie Wohnumfeldverbesserungen. Träger von Investitionsmaßnahmen an selbstgenutzten und vermieteten Wohngebäuden z.B. Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände sowie sonst. Körperschaften u. Anstalten des öffentlichen Rechts. Weitere Info´s und die aktuellen Konditionen unter: www.kfw.de
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